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Mittwoch, 04.07.2007
Verfassungsfeind im öffentlichen Dienst!

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble
erklärt der Demokratie den Krieg!
Gerade in den letzten Monaten hat Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble bereits nichts unversucht gelassen, um die Bundesrepublik Deutschland in eine polizeistaatliche Bananenrepublik von Gnaden der USA zu verwandeln. Wenngleich schon seine bisherigen diesbezüglichen Vorstöße, beginnend mit der so genannten Antiterrordatei bis hin zur online-Durchsuchung privater PCs lediglich einen stetig zunehmenden Mangel an Sensibilität gegenüber den verfassungsgemäßen Bürgerrechten erkennen ließen, so überschritt er nun mit seinen neuesten Vorschlägen eindeutig die absolute Grenze zur Offenbarung einer erschreckenden, unzweifelhaft verfassungsfeindlichen Gesinnung
Nachdem er sich bisher darauf beschränkte, eine ohnehin schon maßlose Verschärfung der nationalen Sicherheitsgesetze zu betreiben, was angesichts seiner Einzelforderungen ohnehin schon erhebliche Zweifel an seiner Verfassungstreue aufkommen ließ, fordert er nun gleich eine neue Weltordnung mit einem neuen Völkerrecht. Insbesondere hält er die Unterscheidung zwischen einem Völkerrecht im Frieden und im Krieg bei der Terrorismusbekämpfung für nicht mehr zeitgemäß. ( "Schäuble hält Rechtssystem für überholt", Berliner Zeitung vom 04.07.2007 )

Dass er sich damit in Reihe mit der früheren RAF stellt, welche solches seinerzeit für sich reklamierte, stört ihn dabei nicht. Konsequent ließ er statt dessen in diesem Rahmen vielmehr noch des weiteren durchblicken, dass im Kampf gegen den Terrorismus auch eine gezielte Tötung von Terroristen ein probates Mittel sein könnte und stellte gleichzeitig die Kontrolle der Geheimdienste durch das Parlament in Frage. ( "Sicherheitsstaat ohne Grenzen", Berliner Zeitung vom 04.07.2007 )

Schäuble fordert also den grenzenlosen, entfesselten Sicherheitsstaat, mit nach Gutdünken ausser Kraft gesetzten Grundrechten, willkürlichen Erschießungen von Terrorismusverdächtigen und fern jeglicher Kontrolle der Sicherheitskräfte durch demokratische Instanzen. Kurzum Herr Schäuble will den Krieg im Innern ausrufen und damit den Rechtsstaat in Deutschland meucheln.

Ein solches Unterfangen erinnert in fataler Weise an das Ermächtigungsgesetz der Nazis vom 23.03.1933, mit welchem diese seinerzeit das Parlament entmachteten und damit das Fundament für die Hitler - Diktatur schufen.

Im Hinblick auf die Nachkriegsgeschichte der Partei des Bundesinnenministers Schäuble, der CDU, muss diese ungute Parallele nicht verwundern. Schließlich war es gerade die CDU, die nach der Befreiung vom Hitler - Faschismus dessen Parteigängern in besonderem Mass eine Zuflucht und neue politische Heimat, ja sogar Spitzenpositionen bis, wie im Fall von Kurt Georg Kiesinger, hin zum Amt des Bundeskanzlers bot. Weitere bekannte Altnazis dieser Art waren Hans Globke, der als Mitautor und Kommentator der nationalsozialistischen Rassegesetze schließlich Staatssekretär im Kanzleramt unter dem damaligen Bundeskanzler Adenauer werden konnte, und der Nazi-Blutrichter Hans Karl Filbinger, der letztendlich zum Ministerpräsidenten des Heimatlandes von Herrn Schäuble, Baden-Württemberg, aufstieg. Unvergessen bleibt dessen 1978 erfolgte Rechtfertigung seiner Bluttaten für das Naziregime: "Was damals Recht war, kann heute kein Unrecht sein". An diesem Grundsatz scheint sich Herr Schäuble, der unter Filbinger politisch aufgewachsen ist, auch bei seinem jüngsten Vorstoß orientiert zu haben.

Mit seiner Kriegserklärung hat sich Herr Schäuble nunmehr endgültig offiziell aus dem Kreis der Demokraten verabschiedet und ist nun wohl nicht mehr länger als Bundesinnenminister tragbar. Wer selbst die Verfassung weitgehend außer Kraft setzen will, kann nicht zum obersten Verfassungsschützer berufen sein. Es wäre nun an der Bundesregierung, die notwendigen Konsequenzen zu ziehen und Herrn Schäuble aus seinem Amt zu entfernen.
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Nie wieder Faschismus !

Wehret den Anfängen !
Artikel 3
Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.

Artikel 5
Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.

Artikel 9
Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.
( Artikel aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
UNO - Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948 )

Ostermarsch 2010 in Stuttgart

1999, Beograd brennt
"für die Menschenrechte"
Jetzt für alle
gutgläubigen
Bundesbürger:
..und Tschüß
NSA..
Danke