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Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen! |
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| Donnerstag, 23.08.2007 |
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Bundeskristallnacht in Mügeln!
Deutsche Polizisten
schützen prügelnde Faschisten! |
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Angesichts der bundesweiten Berichterstattung zu dem schockierenden Pogrom in Mügeln ( statt vieler Stern.de vom 20. 08. 2007 ) sei nur auf die bemerkenswertesten Details hingewiesen:
Ca. 50 nazional verhetzte, kriminelle und zu allem bereite Dummbeutel jagten 8 Inder durch die Kleinstadt Mügeln und belagerten dann regelrecht die Pizzeria, in welche die wehrlosen Opfer in ihrer Not geflüchtet waren. Ca. 70 Polizisten in schwerer Ausrüstung, die von den Opfern selbst zur Hilfe gerufen worden waren - nicht etwa von irgendeinem Anwohner - hatten alle Mühe, diesen Spuk zu beenden und damit die nazionalen Schlägertrupps von der Begehung weiterer schwerster Straftaten abzuhalten.
Die Bilanz: 8 verletzte Inder, einer davon in stationärer Behandlung, 2 verletzte Polizisten, ca. 50 immer noch frei herumlaufende potentielle Totschläger und eine weitere tiefgehende Erschütterung des Vertrauens in die öffentliche Sicherheit und Ordnung. | | |
Nicht nachvollziehbar bleibt angesichts dessen das Verhalten von Polizei und Justiz. Denn diese hatten den Exzess schwerkrimineller Gewalttäter, die nur durch einen massiven Polizeieinsatz vom gemeinsamen Totschlag abgehalten werden konnten, direkt vor Augen und gleichwohl befindet sich keiner der Täter in Untersuchungshaft. So haben diese nun alle Zeit der Welt, um sich in aller Ruhe abzusprechen und - was noch schlimmer ist - eventuell aussagebereite Augenzeugen zu beeinflussen und unter Druck zu setzen, bis die Justiz wieder einmal, wie so oft im Bereich rechtsradikaler Gewaltkriminalität, ins Leere greifen muss.
Die Strafjustiz kennt dieses Phänomen auch aus anderen Bereichen der organisierten Kriminalität, weshalb die Strafprozessordnung den Haftgrund der Verdunklungsgefahr ausdrücklich vorsieht. Ebenso liegt es auf der Hand und wurde ja leider schon oft genug demonstriert, dass Täter von diesem Schlag zur Wiederholung ihrer Exzesse neigen. Gerade für solche Täter kennt die Strafprozessordnung auch noch den weiteren Haftgrund der Wiederholungsgefahr.
Angesichts dessen drängt sich die Frage auf, weshalb nach einer solchen Gewaltorgie nicht alle der auf frischer Tat angetroffenen, offensichtlich schwerkriminellen Täter an Ort und Stelle in polizeilichen Gewahrsam genommen und dem Haftrichter vorgeführt wurden. Nachdem dies trotz schwerster Straftaten, vollendet waren bereits besonders schwerer Landfriedensbruch, gefährliche Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, nicht erfolgte, kann der sächsischen Polizei und Justiz selbst dann, wenn man nicht von versuchtem Mord und Totschlag reden will, nicht der Vorwurf erspart bleiben, sich durch eine solche Untätigkeit zum Komplizen solcher Täter zu machen. Denn deren nicht nachvollziehbare Zurückhaltung gegenüber solchen organisierten Kriminellen stellt geradezu eine Einladung sämtlicher Gewalttäter dieses Schlags zur Organisation neuer Gewaltexzesse dieser Art dar, indem dies den fatalen Eindruck erweckt, dass es in Sachsen ungeahndet bleibt, in aller Öffentlichkeit Ausländer zu erschlagen. So muss es auch nicht erstaunen, dass Sachsen in der Kriminalstatistik im Bereich rechtsextremer Straftaten einen Spitzenplatz einnimmt.
Mit Totschweigen und Vertuschen ist dem Problem jedenfalls nicht beizukommen. Auch der jetzt wieder erhobene Ruf nach Gesetzesänderungen erweist sich als billige Rosstäuscherei, nachdem gerade der vorliegende Fall evident macht, dass die bestehenden, völlig ausreichenden Gesetze schon nicht angewandt, geschweige denn ausgeschöpft werden.
Angesichts des Verhaltens der Polizeibehörden in Mügeln, das sich bereits hart an der Grenze zur Strafvereitelung im Amt bewegt, wird somit deutlich, dass die Problemlösung zunächst bei den Sicherheitsbehörden selbst beginnen muss. Gerade in Sachsen konnte nun schon seit längerem am Beispiel Dresden ein regelrechter Korruptionssumpf aus Kommunalpolitikern, Rotlichtmilieu, Immobilienfirmen und Rechtsradikalen öffentlich wahrgenommen werden. |
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| | Nie wieder Faschismus !
Wehret den Anfängen ! |
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Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkür-
maßnahmen gegen sie auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch an-
greift, daß er Teile der Bevölkerung be-
schimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit
Freiheits-
strafe von drei Mo-
naten bis zu fünf Jahren bestraft.
( § 130 Abs. 1 StGB (Strafgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland) "Volksverhetzung" )
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 Ostermarsch 2010 in Stuttgart
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 1999, Beograd brennt "für die Menschenrechte"
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| Jetzt für alle gutgläubigen Bundesbürger: | | | |
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