|
|
|
|
| | |
| | | |
| | |
| | |
| | |
| | |
| | |
| | |
| | |
| | |
Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen! |
| | Deshalb: | | | | | | | | | |
|
|
| September 2010 | | Mi | Do | Fr | Sa | So | Mo | Di | | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | | 15 | 16 | 17 | 18 | 19 | 20 | 21 | | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | | 29 | 30 | | | | | |
|
|
| | |
| |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
BRD geht den chinesischen Weg!
Bundesfamilienministerin von der Leyen will
die Zensur des Internets einführen
! |
 | |
|
|
Während es die Bundeskanzlerin, Frau Dr. Merkel, bei fast keiner Gelegenheit versäumt, die chinesische Regierung zur Einhaltung der Menschen- und Freiheitsrechte zu ermahnen, wobei insbesondere auch die dort praktizierte Zensur von Internetinhalten eine nicht unerhebliche Rolle spielt, hat das Bundeskabinett hiervon unbeirrt, auf Initiative der Bundesfamilienministerin von der Leyen am 22.04.2009 beschlossen, eine Zensur des Internets in der BRD einzuführen.
( Kinderporno-Sperren: "An Populismus kaum zu überbieten", Heise.de vom 04.05.2009 ). | | |
Besonders infam ist dieser Versuch der weiteren Demontage des Grundgesetzes deshalb, weil die beabsichtigte Einführung einer Sperre für Internetseiten zunächst offiziell mit der Bekämpfung der Kinderpornographie begründet wird, wodurch bereits vorbeugend viele potentielle Kritiker in die Ecke von Kinderschändern gedrängt werden.
Tatsache ist indessen, dass diese mit der Bekämpfung der Kinderpornographie begründete Maßnahme nach Auffassung vieler Fachleute verschiedenster betroffener Disziplinen nicht nur völlig ungeeignet ist, diesem angeblichen Zweck zu dienen, sondern sich für das Ziel der Bekämpfung der Kinderpornographie sogar eher schädlich auswirkt.( Verschleierungstaktik Die Argumente für Kinderporno-Sperren laufen ins Leere, ct-magazin 09/2009 ) Auch ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags kommt demnach zu dem Ergebnis, dass die geplante Internetsperre für ihren Zweck weitgehend wirkungslos, zudem aber gleichzeitig grundrechtsgefährdend sei.
So muss sich die Bundesregierung zunächst fragen lassen, weshalb zur zweifellos erforderlichen Bekämpfung der Kinderpornographie nicht auf die effizientere Methode der Stilllegung entsprechender Internetseiten direkt bei deren Providern zurückgegriffen werden kann, zumal diese schon in anderen Zusammenhängen erfolgreich erprobt wurde.
Ebenso erhebt sich die Frage, weshalb der Gesetzentwurf jeglichen Ansatzes eines rechtsstaatlichen Verfahrens entbehrt, mit der Folge, dass die Sperrung im Einzelfall dann lediglich aufgrund geheimer Entscheidung des BKA und auch ohne jegliche vorhergehende oder nachträgliche richterliche Kontrolle, geschweige denn Einwendungsmöglichkeiten der Betroffenen, erfolgen soll.
Diese Frage stellt sich um so mehr, nachdem noch während der laufenden Legislaturperiode gerade das nach diesem Gesetzesentwurf mit der Erstellung der vertraulichen Zensurlisten betraute BKA einräumen musste, auch früher schon ohne gesetzliche Grundlagen, also illegal, Online-Durchsuchungen durchgeführt zu haben, es also mit Recht und Gesetz und insbesondere den Grundrechten der Bürger nicht so genau zu nehmen.
Das vorliegende, offensichtlich am chinesischen Zensurmodell orientierte, Vorgehen drängt deshalb vor allem angesichts der hinsichtlich seines propagierten Ziels augenscheinlichen Zweckverfehlung geradezu den Verdacht auf, dass mit diesem Gesetz ganz andere Zwecke verfolgt werden, als dies mit der offiziellen Staatspropaganda den Bürgern suggeriert werden soll. Denn mittels dieses Gesetzes wäre es künftig für entsprechende Kräfte in unserem Land ohne weiteres möglich, verborgen vor aller Augen, jedwede missliebige Äußerung im Internet, zudem noch versehen mit dem Stigma der Kinderpornographie, von den Bildschirmen der Bürger verschwinden zu lassen.
Gerade im Hinblick darauf , dass oberster Dienstherr des auf diese Weise zur obersten Zensurbehörde des Internets geadelten BKA leider immer noch der Bundesinnenminister, Herr Wolfgang Schäuble, ist, der in der Vergangenheit bereits schon öfters durch seine verfassungsfeindlichen Eskapaden, bis hin zu öffentlich geäußerten Totschlagsphantasien, aufgefallen ist, konkretisiert sich dieser Verdacht dahin, dass dieses Gesetz in seiner konkreten Ausprägung weniger ein besonderes Anliegen der Bundesfamilienministerin ist, als ein solches des Herrn Schäuble.
Denn wenn schon der angebliche Gesetzeszweck der Bekämpfung der Kinderpornographie mit diesem Gesetz offensichtlich nicht erreicht werden kann, so bliebe dieses ein weiterer gewichtiger Schritt in Richtung Polizei- und Überwachungsstaat, der nur im Interesse derer liegen kann, die gerade in Zeiten wie diesen, die Grundrechte und am besten gleich das gesamte Grundgesetz abschaffen wollen.
Es bleibt also zu hoffen, dass dieser Gesetzesentwurf letztendlich das Gesetzgebungsverfahren nicht überdauern, oder, falls doch, wie so manches Vorhaben der großen Koalition, wenigstens letztendlich vom Bundesverfassungsgericht wieder mit dem Prädikat der Verfassungswidrigkeit versehen und für nichtig erklärt werden wird.
Vor allem aber sollten die Wähler diesen Gesetzesentwurf als genau das verstehen, was er objektiv darstellt, nämlich als vorsätzliche Beleidigung ihrer Intelligenz. Nicht anders kann es nämlich verstanden werden, wenn die Bundesregierung aus CDU und SPD einen derart weitreichenden Anschlag auf die aus gutem Grund garantierten Freiheitsrechte der Meinungs- und Informationsfreiheit gem. ART. 5 GG gesetzlich verankern will und wie selbstverständlich davon ausgeht, das aus ihrer Sicht ohnedies dumme Wahlvolk, werde angesichts einer Begründung mit der Bekämpfung der Kinderpornographie wie der bekannte Pawlowsche Hund begeistert zustimmen und jeden auf der Stelle lynchen, der dies zu kritisieren wagt.
Schon deshalb gilt bei allen anstehenden Wahlen: |
| |
| | Keine Stimme für die Internet-Zensur
Keine Stimme für CDU und SPD |
| | | |
|
|
|
|
|
|
|
| |
|
|
|
|
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.
Eine Zensur findet nicht statt.
( Artikel 5 Abs. 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland )
| |
|
| |
|
|
|
|
 Ostermarsch 2010 in Stuttgart
| |
| |
| |
| |
| |
 1999, Beograd brennt "für die Menschenrechte"
| |
| | |
| Jetzt für alle gutgläubigen Bundesbürger: | | | |
| | | |
| | | | | | | |
| |
|
|