Archiv
Dienstag, 26.05.2009 Seite 1 von 2
Der Unrechtsstaat !

Zum 60. Geburtstag

der Bundesrepublik Deutschland !
Gerade in diesem 60. Jahr unserer Verfassung, des Grundgesetzes, und 20. Jahr nach der Annektierung der DDR ist in den Medien jeglicher Spielart verstärkt vom so genannten "Unrechtsstaat" die Rede, wobei dann immer von der DDR gesprochen wird. Bei diesem Begriff scheint es sich aber um eine neudeutsche Sprachschöpfung zu handeln, nachdem jedenfalls mir nicht erinnerlich ist, diesen Begriff schon vor 1989 zur Kenntnis erhalten zu haben. Da aber der Inhalt des Begriffs "Unrechtsstaat" wohl noch nicht hinreichend genug umrissen ist, um seine Wortbedeutung klar definieren zu können, ist es angezeigt, sich diesem Begriff grundsätzlich anzunähern.
Probleme der Definition des "Unrechtsstaats"

Es kann nun festgestellt werden, dass weder die Rechtswissenschaft noch andere Gesellschaftswissenschaften den Begriff des "Unrechtsstaates" kennen, oder auch nur versucht haben, diesem Begriff eine nachvollziehbare Definition zu verleihen. Im Gegensatz dazu kann der Begriff des Rechtsstaates rechtswissenschaftlich in aller Kürze als eine Staatsordnung, die ihren Bürgern nicht nur unabhängigen Rechtsschutz in deren zivilen Streitigkeiten, sondern auch gegen Maßnahmen der staatlichen Organe selbst gewährt, definiert werden. Als Gegenteil dessen vermag man dann noch Staatsordnungen zu erkennen, die zu solcher Rechtsschutzgewährung nicht bereit sind, weshalb man ihnen nur zuschreiben kann, eben kein Rechtsstaat zu sein. Jedoch scheint ja der Begriff des "Unrechtsstaates" über diesen Einzelaspekt, der durchaus Teil dieses Begriffes sein kann aber nicht muss, hinauszugreifen.

Vor diesem Hintergrund reift dann die Erkenntnis, dass sich der "Unrechtsstaat" durch weitergehende Eigenschaften auszeichnet, also wohl seine eigentliche Bedeutung darin erfährt, selbst Unrecht auszuüben. Dann ist es aber unvermeidbar, eine Definition dafür zu finden, was denn nun Unrecht im eigentlichen Sinn ist. Vor dem Hintergrund, dass die Frage, was Recht und damit auch Unrecht ist, letztendlich vom jeweiligen Gesetzgeber entschieden wird, der hier in verschiedenen Gemeinwesen höchst unterschiedlicher Auffassung sein kann, erschließt sich somit unschwer die eigentliche Problematik einer Objektivierung des Begriffs.

Versuch der Objektivierung des Begriffs "Unrechtsstaat"

Beispielsweise ist mit dem Grundgesetz in Art. 102 GG jedenfalls in Deutschland eine der Grundlagen der Zivilisation gelegt und die Todesstrafe unmissverständlich abgeschafft worden. Andere Staaten, beispielsweise die USA, halten diese aber immer noch für unabdingbar. Wenngleich ich persönlich dies schreiendes Unrecht nenne und geneigt bin, einen solchen Staat als atavistisch und einen Unrechtsstaat zu bezeichnen, werden sich gerade jene, die derzeit das Wort vom Unrechtsstaat vorwiegend und allzu leicht im Mund führen, hierzu in diesem Fall gewiss nicht hinreissen lassen.

Maßstab der verfassungsrechtlichen Grundentscheidung

Allerdings muss ich feststellen, dass solche Unterschiede, unabhängig ob in Einzelfragen oder hinsichtlich der grundsätzlichen Ausrichtung der Staatsordnung, einer Objektivierung des Begriffes Unrechtsstaat nicht gerecht werden können. Wer demgegenüber den Begriff des Unrechtsstaates an der eigenen subjektiven Auffassung festmachen will, diese also einem anderen Staat in wahrhaftiger Besatzermentalität überstülpt, setzt sich damit selbst ins Unrecht und schafft lediglich einen ideologischen Kampfbegriff, der jeden verwertbaren Inhalts entbehrt.

Somit bleibt als letztes Kriterium, der Maßstab der eigenen Grundentscheidungen, die sich der daran zu messende Staat selbst in seiner Verfassungordnung gesetzt hat, also das Maß der Diskrepanz zwischen dem verfassungsrechtlichen Anspruch eines Staates und der so genannten Rechtswirklichkeit, also dem Grad, in dem dieser Staat im Alltag seiner eigenen Verfassungsordnung gerecht wird.

Objektivierung am Beispiel der Bundesrepublik Deutschland

Wenn ich diesen Maßstab nun an das Beispiel der BRD anlege, ganz einfach weil ich mit deren Verfassungsordnung und Rechtswirklichkeit von Kind auf vertraut und beruflich befasst bin, muss ich nun leider feststellen, dass hier erhebliche und in den letzten Jahren fortschreitend wachsende Diskrepanzen zwischen dem verfassungsrechtlichen Anspruch und der tatsächlichen Rechtswirklichkeit bestehen.

Prüfstein: Menschenwürde

So erklärt es das Grundgesetz zum obersten Verfassungsgrundsatz der BRD, dass die Menschenwürde aller Menschen innerhalb der Staatsgrenzen unantastbar ist und verpflichtet den Staat wörtlich, diese zu achten und zu wahren. Gleichwohl erfahren Menschen beispielsweise im Rahmen des Asylrechts in einer Vielzahl von Fällen eine Behandlung durch die Staatsorgane, die mit menschenwürdiger Behandlung wenig gemein hat. Dies beginnt in diesem Bereich bereits mit den Befragungen durch das Bundesamt für die Anerkennung Asylberechtigter ( Jesus starb nicht bei einem Verkehrsunfall, jW v. 05.05.2009 ). Wem dann aber auch noch die Abschiebung droht, dem scheint angesichts der ihm dann angedeihenden Behandlung die Menschenwürde endgültig entzogen.

Doch auch in weiteren Bereichen wird die staatlich zu schützende Menschenwürde regelmäßig mit Füssen getreten. Inzwischen sind aufgrund der staatlich organisierten Vernichtung von Arbeitsplätzen - erinnert sei hier nur an die unsägliche Streichung der Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen im Jahr 2000 - und Verschlechterung der Arbeitsbedingungen Millionen von Menschen auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen und damit einer unglaublichen staatlich verordneten Willkür seitens der hierfür zuständigen so genannten Job-Center ausgesetzt. Was offiziell mit der Parole fordern und fördern propagiert wird, erweist sich bei näherer Betrachtung meistens als organisiertes Schikanieren der unglücklichen Opfer bis hin zu deren faktischer Entmündigung. Wer sich dem zu entziehen versucht, oder auch aus anderen Gründen nicht mitzuhalten in der Lage ist, wird mit dem abgestuften Verlust seiner Leistungen bis auf Null und damit letztendlich mit dem Verlust seiner Wohnung und im finalen Fall mit dem Hungertod bestraft.

Doch auch wer sich den Anforderungen der Hartz-Gesetze unterwirft, wird hierdurch seiner verwertbaren Ersparnisse beraubt und regelrecht seiner gesamten Lebensleistungen enteignet, weshalb es für ihn nach einem in aller Regel arbeitsreichen Leben mit der Aussicht auf einen würdigen Lebensabend vorbei ist. So sieht der von den Hartz-IV-Parteien SPD, GRÜNEN, FDP und CDU/CSU so oft gepriesene Sozialstaat und deren Verständnis der Menschenwürde abseits ihrer Sonntagsreden in Wirklichkeit aus.
zurück<<< S. 1 S. 2 >>>weiter
>>Zurück zur Übersicht<<
Deshalb, solange es noch Wahlen gibt:

Den Unrechtsstaat bekämpfen !

Keine Stimme für den Klassenfeind

und seine Parteien:

SPD, GRÜNE, FDP, CDU/CSU und NPD !

Nur wer LINKS wählt, wählt Frieden und Gerechtigkeit
Denk ich an Deutschland in der Nacht,
Dann bin ich um den Schlaf gebracht,
Ich kann nicht mehr die Augen schließen,
Und meine heißen Tränen fließen...


( Heinrich Heine, Nachtge-danken, 1843 )

Ostermarsch 2010 in Stuttgart

1999, Beograd brennt
"für die Menschenrechte"
Jetzt für alle
gutgläubigen
Bundesbürger:
..und Tschüß
NSA..
Danke