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Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen! |
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| Dienstag, 26.05.2009 |
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Der Unrechtsstaat !
Zum 60. Geburtstag
der Bundesrepublik
Deutschland ! |
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| Gerade in diesem 60. Jahr unserer Verfassung, des Grundgesetzes, und 20. Jahr nach der Annektierung der DDR ist in den Medien jeglicher Spielart verstärkt vom so genannten "Unrechtsstaat" die Rede, wobei dann immer von der DDR gesprochen wird. Bei diesem Begriff scheint es sich aber um eine neudeutsche Sprachschöpfung zu handeln, nachdem jedenfalls mir nicht erinnerlich ist, diesen Begriff schon vor 1989 zur Kenntnis erhalten zu haben. Da aber der Inhalt des Begriffs "Unrechtsstaat" wohl noch nicht hinreichend genug umrissen ist, um seine Wortbedeutung klar definieren zu können, ist es angezeigt, sich diesem Begriff grundsätzlich anzunähern. |
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Probleme der Definition des "Unrechtsstaats"
Es kann nun festgestellt werden, dass weder die Rechtswissenschaft noch andere Gesellschaftswissenschaften den Begriff des "Unrechtsstaates" kennen, oder auch nur versucht haben, diesem Begriff eine nachvollziehbare Definition zu verleihen. Im Gegensatz dazu kann der Begriff des Rechtsstaates rechtswissenschaftlich in aller Kürze als eine Staatsordnung, die ihren Bürgern nicht nur unabhängigen Rechtsschutz in deren zivilen Streitigkeiten, sondern auch gegen Maßnahmen der staatlichen Organe selbst gewährt, definiert werden. Als Gegenteil dessen vermag man dann noch Staatsordnungen zu erkennen, die zu solcher Rechtsschutzgewährung nicht bereit sind, weshalb man ihnen nur zuschreiben kann, eben kein Rechtsstaat zu sein. Jedoch scheint ja der Begriff des "Unrechtsstaates" über diesen Einzelaspekt, der durchaus Teil dieses Begriffes sein kann aber nicht muss, hinauszugreifen.
Vor diesem Hintergrund reift dann die Erkenntnis, dass sich der "Unrechtsstaat" durch weitergehende Eigenschaften auszeichnet, also wohl seine eigentliche Bedeutung darin erfährt, selbst Unrecht auszuüben.
Dann ist es aber unvermeidbar, eine Definition dafür zu finden, was denn nun Unrecht im eigentlichen Sinn ist. Vor dem Hintergrund, dass die Frage, was Recht und damit auch Unrecht ist, letztendlich vom jeweiligen Gesetzgeber entschieden wird, der hier in verschiedenen Gemeinwesen höchst unterschiedlicher Auffassung sein kann, erschließt sich somit unschwer die eigentliche
Problematik einer Objektivierung des Begriffs.
Versuch der Objektivierung des Begriffs "Unrechtsstaat"
Beispielsweise ist mit dem Grundgesetz in Art. 102 GG jedenfalls in Deutschland eine der Grundlagen der Zivilisation gelegt und die Todesstrafe unmissverständlich abgeschafft worden. Andere Staaten, beispielsweise die USA, halten diese aber immer noch für unabdingbar. Wenngleich ich persönlich dies schreiendes Unrecht nenne und geneigt bin, einen solchen Staat als atavistisch und einen Unrechtsstaat zu bezeichnen, werden sich gerade jene, die derzeit das Wort vom Unrechtsstaat vorwiegend und allzu leicht im Mund führen, hierzu in diesem Fall gewiss nicht hinreissen lassen.
Maßstab der verfassungsrechtlichen Grundentscheidung
Allerdings muss ich feststellen, dass solche Unterschiede, unabhängig ob in Einzelfragen oder hinsichtlich der grundsätzlichen Ausrichtung der Staatsordnung, einer Objektivierung des Begriffes Unrechtsstaat nicht gerecht werden können. Wer demgegenüber den Begriff des Unrechtsstaates an der eigenen subjektiven Auffassung festmachen will, diese also einem anderen Staat in wahrhaftiger Besatzermentalität überstülpt, setzt sich damit selbst ins Unrecht und schafft lediglich einen ideologischen Kampfbegriff, der jeden verwertbaren Inhalts entbehrt.
Somit bleibt als letztes Kriterium, der Maßstab der eigenen Grundentscheidungen, die sich der daran zu messende Staat selbst in seiner Verfassungordnung gesetzt hat, also das Maß der Diskrepanz zwischen dem verfassungsrechtlichen Anspruch eines Staates und der so genannten Rechtswirklichkeit, also dem Grad, in dem dieser Staat im Alltag seiner eigenen Verfassungsordnung gerecht
wird.
Objektivierung am Beispiel der Bundesrepublik Deutschland
Wenn ich diesen Maßstab nun an das Beispiel der BRD anlege, ganz einfach weil ich mit deren Verfassungsordnung und Rechtswirklichkeit von Kind auf vertraut und beruflich befasst bin, muss ich nun leider feststellen, dass hier erhebliche und in den letzten Jahren fortschreitend wachsende Diskrepanzen zwischen dem verfassungsrechtlichen Anspruch und der tatsächlichen Rechtswirklichkeit bestehen.
Prüfstein: Menschenwürde
So erklärt es das Grundgesetz zum obersten Verfassungsgrundsatz der BRD, dass die Menschenwürde aller Menschen innerhalb der Staatsgrenzen unantastbar ist und verpflichtet den Staat wörtlich, diese zu achten und zu wahren.
Gleichwohl erfahren Menschen beispielsweise im Rahmen des Asylrechts in einer Vielzahl von Fällen eine Behandlung durch die Staatsorgane, die mit menschenwürdiger Behandlung wenig gemein hat. Dies beginnt in diesem Bereich bereits mit den Befragungen durch das Bundesamt für die Anerkennung Asylberechtigter ( Jesus starb nicht bei einem Verkehrsunfall, jW v. 05.05.2009 ). Wem dann aber auch noch die Abschiebung droht, dem scheint angesichts der ihm dann angedeihenden Behandlung die Menschenwürde endgültig entzogen.
Doch auch in weiteren Bereichen wird die staatlich zu schützende Menschenwürde regelmäßig mit Füssen getreten. Inzwischen sind aufgrund der staatlich organisierten Vernichtung von Arbeitsplätzen - erinnert sei hier nur an die unsägliche Streichung der Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen im Jahr 2000 - und Verschlechterung der Arbeitsbedingungen Millionen von Menschen auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen und damit einer unglaublichen staatlich verordneten Willkür seitens der hierfür zuständigen so genannten Job-Center ausgesetzt. Was offiziell mit der Parole fordern und fördern propagiert wird, erweist sich bei näherer Betrachtung meistens als organisiertes Schikanieren der unglücklichen Opfer bis hin zu deren faktischer Entmündigung. Wer sich dem zu entziehen versucht, oder auch aus anderen Gründen nicht mitzuhalten in der Lage ist, wird mit dem abgestuften Verlust seiner Leistungen bis auf Null und damit letztendlich mit dem Verlust seiner Wohnung und im finalen Fall mit dem Hungertod bestraft.
Doch auch wer sich den Anforderungen der Hartz-Gesetze unterwirft, wird hierdurch seiner verwertbaren Ersparnisse beraubt und regelrecht seiner gesamten Lebensleistungen enteignet, weshalb es für ihn nach einem in aller Regel arbeitsreichen Leben mit der Aussicht auf einen würdigen Lebensabend vorbei ist. So sieht der von den Hartz-IV-Parteien SPD, GRÜNEN, FDP und CDU/CSU so oft gepriesene Sozialstaat und deren Verständnis der Menschenwürde abseits ihrer Sonntagsreden in Wirklichkeit aus.
Prüfstein: Vertrags- und Koalitionsfreiheit
Weit gravierender aber ist, dass die aufgrund der Hartz-Gesetze systematisch erfolgte Zerstörung der Absicherung gegen Arbeitslosigkeit auch den Arbeitsmarkt so weit zu Lasten der arbeitenden Bevölkerung reguliert hat, dass trotz der ansonsten so vielfältigen Lobpreisungen des freien Marktes für alle so genannten Arbeitnehmer von einem freien Arbeitsmarkt keine Rede mehr sein kann. Nicht umsonst wurde seinerzeit die gesetzliche Arbeitslosenversicherung von der deutschen Arbeiterbewegung in schweren Kämpfen erkämpft und damit erreicht, dass jeder Arbeitnehmer nicht schon aufgrund bloßer Existenzangst gezwungen war, jede Arbeit, auch zu schlechtesten Bedingungen, anzunehmen. Die dadurch begründete Freiheit der Arbeitnehmer, Dumpinglöhne und sonstige überzogene Ausbeutung einfach ablehnen zu können, war eine wesentliche Voraussetzung für eine tatsächliche Tarifautonomie.
Nachdem nun aber aufgrund der - zur Erinnerung: von SPD und GRUENEN eingeführten - Hartz-Gesetze dem Klassenfeind Millionen Menschen zur Verfügung stehen, die unter Androhung des endgültigen Existenzverlustes gezwungen werden können, auch zu übelsten Bedingungen jedwede Arbeitsstelle anzunehmen, wurde hierdurch nicht nur das allgemeine Lohnniveau gedrückt, sondern, unterstützt durch die Zulassung der Zeitarbeit, die getrost als moderner Sklavenhandel bezeichnet werden kann, auch die Kraft der Gewerkschaften zur Durchsetzung mitbestimmter und damit etwas menschenwürdigerer Arbeitsbedingungen empfindlich beeinträchtigt.
Die Existenzsicherung für Arbeitslose, ein freier Arbeitsmarkt, echte Tarifautonomie und menschenwürdige Arbeitsbedingungen in der Wirtschaft einschließlich gerechter Löhne, dies alles ist ebenso wie andere Errungenschaften der Arbeiterbewegung durch die Politik der Hartz-IV Parteien - zur Erinnerung kann man es nicht oft genug wiederholen: SPD, GRÜNE, FDP und CDU/CSU - dem Klassenfeind zum Fraß vorgeworfen worden, mit der Folge, dass immer weniger Menschen, auch wenn diese in vollem Umfang erwerbstätig sind, von ihrer Arbeit leben und damit eine menschenwürdiges Leben führen können. Schlimmer noch, die BRD hat sich für den Großteil ihrer Bürger in ein zwangsverwaltetes Arbeitslager und Armenhaus, für eine extreme Minderheit von skrupellosen Raffgierigen aber zum Schlemmertempel entwickelt.
Prüfstein: Sozialstaatsgebot
Abgesehen von den durch diese Politik verursachten Beeinträchtigungen der Menschenwürde, verfehlt diese Politik damit aber auch deutlich die in der Verfassung in Art. 20 I GG geregelte Staatszielbestimmung, wonach die BRD ein demokratischer und sozialer Bundesstaat zu sein hat. So lange aber in einem derart leistungsfähigen Land, wie es die BRD nach wie vor darstellt, auch nur ein Mensch gezwungener Maßen obdachlos wird oder sogar verhungert, kann von einem Sozialstaat keine Rede sein.
Eine solch einseitige Parteinahme des Staates für die in diesem tätigen Eigner des Produktivkapitals zu Lasten des weit überwiegenden Teils der restlichen Bevölkerung, wie diese in den beiden Jahrzehnten seit der so genannten Wiedervereinigung immer weiter um sich griff, verkehrt Sozialstaatlichkeit in ihr Gegenteil. So muss die derzeitige Arbeits- und Sozialpolitik der BRD folgerichtig als asozial bezeichnet werden, solange dieser Staat den systematischen Zwang zur Obdachlosigkeit gesetzlich verankert hat und den durch seine Gesetzgebung erst möglichen Hungertod seiner Staatsbürger billigend in Kauf nimmt. Diese Auswirkungen der einseitigen Politik zu Gunsten des Klassenfeinds können damit angesichts des verfassungsrechtlichen Anspruchs insgesamt nur noch als schreiendes Unrecht bezeichnet werden.
Prüfstein: Bürger- und Freiheitsrechte
Um angesichts dieser Entwicklung den selbst in Deutschland zunehmend drohenden sozialen Aufständen vorzubeugen, werden bereits seit Jahren die verfassungsmäßigen Grundrechte der Bürger fortschreitend eingeschränkt und der Staat zielgerichtet in einen Polizei- und Überwachungsstaat umgewandelt. Remilitarisierung und Notstandsrecht, Antiterror-datei, die Verwischung der Grenzen zwischen Geheimdiensten und Polizeibehörden, Lauschangriff, Vorratsdatenspeicherung, Onlinedurchsuchung, Internetzensur, Angriffe auf das Versammlungsrecht gem. Art. 8 I GG sowie die bereits ernsthaft diskutierte Verwertbarkeit von im Ausland unter Folter gewonnenen Aussagen, also das Outsourcing von Folter durch die hiesigen Ermittlungsbehörden, bis hin zum noch lediglich geforderten Einsatz der Bundeswehr im Innern einschließlich des Rufs nach der zulässigen Erschießung Verdächtiger, sprechen eine deutliche Sprache. Nun bleibt nur noch die vorsorgliche Errichtung neuer Konzentrationslager abzuwarten, wie dies in den USA unter Bush bereits verwirklicht worden war.
In nur 60 Jahren ist es dem Klassenfeind nun also gelungen, den Staat des Grundgesetzes unter aktiver Beteiligung aller Hartz-IV-Parteien - man kann es angesichts der üblichen Wahlergebnisse wirklich nicht oft genug sagen: CDU/CSU, SPD, GRÜNE und FDP - hart an die Schwelle zum offen praktizierten Faschismus, der schon immer das letzte Mittel des Klassenfeinds zur Rettung seiner Pfründe war, zu führen.
Prüfstein: Verbot von Angriffskriegen
Dem nicht genug führt die BRD nun schon den zweiten, eindeutigen Angriffskrieg in ihrer
Geschichte, obwohl dies durch die Verfassung gem. Art. 26 Abs. 1 GG deutlich untersagt und die Vorbereitung eines solchen sowie das Anstacheln hierzu folgerichtig in den §§ 80, 80a StGB eindeutig unter Strafe gestellt ist. Mir ist bisher aber nicht bekannt, dass wegen des Überfalls auf Jugoslawien beispielsweise die Herren Schröder und Fischer jemals angeklagt oder verurteilt worden wären. Ebenso wenig kam mir bisher eine strafrechtliche Verfolgung von Frau Merkel oder Herrn Jung wegen des Krieges in Afghanistan zu Ohren. Dies obwohl die BRD es über die direkte Kriegsbeteiligung hinaus so genannten Verbündeten, den USA, widerspruchslos gestattete, im Rahmen ihrer eindeutig menschenrechtswidrigen, kriminellen Praxis willkürlicher Verschleppung einzelner Personen zum Zweck ihrer Folterung, ihre Opfer über in Deutschland gelegene Flugplätze auf beliebige, im Ausland gelegene Folterzentren zu
verteilen.
Auch diese klare Missachtung der eigenen Rechtsordnung durch staatliche Organe ist ebenso wie die verfassungs- und rechtswidrige Kriegsführung, die, unter Mißbrauch der Angehörigen der rechtlich immer noch als Verteidigungsarmee konzipierten Bundeswehr, schon tausende wehrlose Zivilisten im ehemaligen Jugoslawien und in Afghanistan, sowie allein in Afghanistan 32 der missbrauchten Bundeswehrsoldaten ihr Leben kostete, als solche als schreiendes Unrecht zu brandmarken.
Fazit: Der "Unrechtsstaat" heißt Bundesrepublik Deutschland
Aufgrund einer Gesamtbetrachtung muss deshalb leider festgestellt werden, dass die Bundesrepublik Deutschland nach einem durchaus hoffnungsvollen Anfang vor 60 Jahren zwischenzeitig selbst bei objektiver Betrachtung in einen Unrechtsstaat verwandelt worden ist, der als williger Vollstrecker der Interessen des Klassenfeinds, sowohl die eigene Bevölkerung unter stetig zunehmender struktureller Gewaltausübung in die Verelendung treibt, wie auch andere Völker unter eklatanter Missachtung seiner eigenen Verfassungs- und Rechtsordnung sowie des Völkerrechts mit mörderischen Kriegen überzieht.
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| >>Zurück zur Übersicht<< | | Deshalb, solange es noch Wahlen gibt:
Den Unrechtsstaat bekämpfen !
Keine Stimme für den Klassenfeind
und seine Parteien:
FDP, CDU/CSU, NPD, SPD und GRUENE !
Nur wer LINKS wählt, wählt Frieden und Gerechtigkeit ! |
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Denk ich an Deutschland in der Nacht, Dann bin ich um den Schlaf gebracht, Ich kann nicht mehr die Augen schließen, Und meine heißen Tränen fließen...
( Heinrich Heine, Nachtge-danken, 1843 )
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| Jetzt für alle gutgläubigen Bundesbürger: | | | |
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